Hilfen für private Haushalte werden immer beliebter. Gleichzeitig gibt es unzählige Fakten, die Du rund um das Thema beachten solltest, damit Du Dich am Ende über ein langfristiges, rechtlich abgesichertes und harmonisches Arbeitsverhältnis freuen kannst.
Im folgenden Artikel findest Du Detailinformationen und weitere Verweise zu allen relevanten Aspekten:
- Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff des „haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses“?
- Wozu überhaupt eine Haushaltshilfe – Luxus oder Notwendigkeit?
- Zahlen und Fakten zu Hilfen in deutschen Haushalten
- Zu den Gefahren der Schwarzarbeit
- Wie findest Du die passende Person? Wo und wie Du richtig suchst
- Zu Steuern und Arbeitsverträgen bei Mini- und Midijobbern
- Minijob – so meldest Du Deine Haushaltshilfe korrekt an
- Welche Regeln gelten? Sozialabgaben, Versicherungen, Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und Kündigungsregeln
- Midijob – Unterschiede zur geringfügigen Beschäftigung
- Über Sozialabgaben und zum Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung
Hilfreiche Dienstleistung für jeden
Du bist auf der Suche nach einer Haushaltshilfe? Da bist Du nicht der einzige! Rund 10 % bzw. vier Millionen aller Haushalte in Deutschland nutzen aktuell die Möglichkeit, Tätigkeiten wie die Reinigung der Wohnräume, Pflege des Gartens, Kochen oder auch eine zeitweise Beaufsichtigung von Kindern zeitweise an haushaltsfremde Personen abzugeben.
Exkurs: Was ist eigentlich ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis?
Obwohl nicht gesetzlich definiert, muss ein enger Bezug zum Haushalt bestehen. Oft sind es Tätigkeiten, die normalerweise ein Familienmitglied ausübt:
Zubereitung von Mahlzeiten, Gartenarbeit, Textilpflege, Spülen, Reinigung, Einkaufen, aber auch Malerarbeiten und kleine Reparaturen. Ebenfalls gehören die Versorgung und Betreuung von Kindern und alten oder pflegebedürftigen Menschen dazu.
Weshalb eine Haushaltshilfe einstellen?
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Vollbeschäftigungszahlen steigen, bei immer mehr zusammenlebenden Paaren arbeiten beide Partner.
Überstunden, Home-Office oder Geschäftsreisen rauben den Betroffenen die Zeit, sich auch noch gründlich um ihre eigenen vier Wände zu kümmern, einkaufen zu gehen oder die Kinder am Nachmittag selber zum Sportunterricht zu fahren.
Schwangere, ältere oder anderweitig gesundheitlich eingeschränkte Personen können ohne unterstützende Hände von außen ihren Alltag teils gar nicht mehr bewältigen.
Aber auch immer mehr Personen, die zeitlich nicht voll ausgelastet sind, gönnen sich eine Unterstützung für Tätigkeiten im Haushalt, die ihnen entweder keinen Spaß machen oder für die sie kein Talent besitzen:
- 37 % aller Befragten haben nach eigenen Angaben keine Zeit für Hausarbeit
- 36 % hätten die Zeit, möchten sie aber anders nutzen
- 31 % können aus gesundheitlichen Gründen ihre Hausarbeiten nicht mehr selbstständig durchführen
- 29 % macht die Hausarbeit einfach keinen Spaß und
- 17 % sind überzeugt, dass ein professioneller Dienstleister bessere Qualität liefert als sie es selber könnten
(Quelle: Repräsentative Umfrage Minijob-Zentrale)
Im Alltag verankert, doch von geringer Wertschätzung
Zu welcher Gruppe Du Dich auch zählst: Möchtest auch Du statt zu putzen, bügeln, Gemüse zu schneiden … Deine Freizeit lieber anders verbringen, dann darfst Du das ruhig laut sagen.
Denn eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, wird heute mit ganz anderen Augen gesehen als noch um die Jahrtausendwende. Was damals Luxus war und einzig von Gutverdienern oder kinderreichen Familien in Anspruch genommen wurde, ist inzwischen nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels für viele gerade ältere
Personen Standard: Fast 60 % aller Befragten im Alter über 60 Jahren sehen Haushaltshilfen als etwas ganz Alltägliches an. Und auch immer mehr Singlehaushalte der jüngeren Generation machen von dem weitreichenden Dienstleistungsangebot Gebrauch.
So unstrittig jedoch der Trend zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe auch ist, ist das Ansehen von Haushaltshilfen mit dem Bedarf leider nicht gestiegen:
Exkurs: Trotz der steigenden Beliebtheit und trotz der wichtigen Arbeiten, die die Haushaltshilfen verrichten, leiden die Betroffenen unter einem Imageproblem:
Sie genießen als Teilzeithilfen in Privathaushalten bei 70 % der Befragten ein niedriges Ansehen.
Ein Grund dafür, weshalb sich das Image dieser für viele so wichtigen Dienstleistungen auf einem niedrigen Level bewegt, findet sich in der hohen Rate der Schwarzarbeit in diesem Wirtschaftssektor:
Ein Großteil der Haushaltshilfen in Deutschland ist offiziell nicht angemeldet. Neben den damit verbundenen hohen Risiken im Schadensfall und eines eindeutigen Gesetzesverstoßes trägt eine formal korrekte Einstellung auch zur Wertschätzung dieses Berufsfeldes bei.
Übrigens: Nur 10 Prozent der in deutschen Privathaushalten angemeldeten Haushaltshilfen sind männlich!
Suche ohne Schwarzarbeit
Für Dich steht also fest, dass Du eine Haushaltshilfe einstellen möchtest? Es gibt nur ein Problem: Wo findest Du sie? Und wie kannst Du sichergehen, bei ihrer Einstellung alles Erforderliche zu beachten?
Wir haben die wichtigsten Daten und Fakten für Dich zusammengetragen und versorgen Dich mit Tipps rund um die Suche und Anmeldung Deiner künftigen „Putzperle“!
Wer suchet, der findet
Wo beginnst Du die Suche?
Im Zweifel wird sich Deine Haushaltshilfe um die Belange Deines Haushaltes kümmern, während Du nicht zu Hause bist. Vertrauen ist daher die Grundvoraussetzung für das Gelingen des neuen Arbeitsverhältnisses. Dir stehen hierbei drei Optionen zur Verfügung:
- Dienstleistungsunternehmen mit angestellten Reinigungskräften
Vermittlung, Vertragsabschluss und Abrechnung aus einer Hand. Viele Firmen stellen darüber hinaus Urlaubs- und Krankenvertretungen. Zum Großteil sind die Arbeitnehmer sozialversichert. Allerdings werden auf die Dienstleistungen 19 % MwSt. fällig.
- Private Suche
Aushänge in Supermärkten, Anzeigen in Tageszeitungen oder im Internet, Empfehlungen von Freunden: Gerade im letztgenannten fall kannst Du schon einmal davon ausgehen, dass Deine mögliche neue Haushaltshilfe zuverlässig arbeitet.
Nimm in jedem Fall zunächst telefonisch Kontakt auf, um schon vorab möglichst viel über Deine potenzielle „Perle“ zu erfahren.
Nachteil: Du erhältst keinen Ersatz gestellt, sollte die Hilfe einmal ausfallen.
- Online-Plattformen
Auf der Suche nach einer zuverlässigen Haushaltshilfe stehen Dir inzwischen online zahlreiche private Vermittlerplattformen zur Auswahl. Book a tiger, Putzperle, helping.de und viele mehr bieten ein umfangreiches Angebot an legalen Haushaltshilfen – beachte aber die Unterschiede:
- Stundenpreise variieren zwischen 11 und 43 Euro!
- Vermittlung aus Pools selbstständiger Haushaltshilfen oder angestellter Fachkräfte. Teils werden Subunternehmen beauftragt
- Viele Online-Vermittler sichern Privathaushalte nicht gegen Schwarzarbeit und Schäden ab
Hast Du eine Methode gefunden, über die Du Deine künftige Haushaltshilfe buchen möchtest, steht die nächste Entscheidung an:
Für welches Angebot entscheidest Du Dich?
Erstelle hierfür am besten eine Liste mit den gewünschten Aufgaben und sonstigen Prioritäten:
- Was sind ihre Tätigkeitsfelder (Bügeln, putzen, einkaufen, Kinderbetreuung)?
- Wo wird sie sich aufhalten (verlässt sie die Wohnung)?
- Wann und wie oft soll sie kommen (am besten monatlichen Plan entwerfen)?
- Ist sie bereit zu vereinzelten Extraleistungen wie Blumengießen während Deines Urlaubs oder Sonntagsarbeit nach einer Party?
- Darf sie einen Raum nicht betreten, darf sie den Fernseher nutzen?
- Wer kümmert sich um An- und Abfahrt/Verpflegung?
Tipp: Am besten organisierst Du eine Probestunde mit ihr. Überlege auch, ob Du ihr den Schlüssel von Anfang an anvertrauen möchtest.
Offizielle Einstellung statt heimlicher Beschäftigung
Nach aktuellen Schätzungen belegt der Anteil der Schwarzarbeit ist bei haushaltsnahen Dienstleistungen mit 80 bis 90 Prozent den ersten Platz unter allen Branchen in Deutschland.
Und dies, obwohl sich jeder des Sozialbetrugs schuldig macht, der seine Haushaltshilfe nicht anmeldet. Zudem haftet bei Unfällen und Sachschäden keine Versicherung.
Oft bitten auch die selbst Reinigungskräfte um eine Schwarzarbeit, da sie keine Steuern abführen wollen.
Steuervorteile für Dich und Deine Haushaltshilfe
Erkläre ihr, dass sie mit einer Anmeldung dafür Anspruch auf Rentenbeiträge, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall hat.
Darüber hinaus hast Du hast mit einer Anmeldung eines Minijobs für Deine Haushaltshilfe einen Steuervorteil: Als Arbeitgeber kannst Du Deine Steuerschuld um bis zu 20 % (maximal 510 Euro im Jahr gem.§ 35a I EstG) reduzieren.
Wohnst Du mit einer anderen Person in einem Haushalt zusammen, könnt Ihr diesen Höchstbetrag von 510 Euro allerdings nur einmal in Anspruch nehmen. Damit Du nicht selber rechnen musst, nutze einfach einen Haushaltshilfen-Rechner:
https://www.smart-rechner.de/haushaltsscheck/rechner.php
Du hast Deine Vorteile erkannt? Dann unbedingt anmelden!
Hier stehen Dir nun mehrere Optionen zur Verfügung – welche Du wählst, hängt davon ab, ob sie einen
- Minijob mit einem monatlichen Gehalt von bis zu 450 Euro ausübt oder einen
- Midijob mit einem monatlichen Gehalt von 450,01 Euro bis zu 1300,- Euro (bis zum 1. Juli 2019 galt eine Obergrenze von 850 Euro).
Arbeitsvertrag
Vorab: In beiden Fällen unbedingt einen Arbeitsvertrag abschließen!
Dieser sollte u.a. folgende Punkte enthalten:
- Aufgabenfelder
- Stundenlohn/Gehalt (Verhandlungssache, gesetzl. Mindestlohn/Std.: Euro 9,35)
- Verschwiegenheitspflicht
- Probezeit
- Kündigungsfrist
Exkurs: Für die gewerbliche Anmeldung geringfügig entlohnter Beschäftigten erhältst Du einen Muster-Arbeitsvertrag für mit den grundlegenden Inhalten eines Arbeitsvertrages erhältst Du hier:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/11_Arbeitsvertrag.html
Durch die genauen Erklärungen zu allen Punkten wie Tätigkeitsfelder und Lohn werden mögliche langwierige Streitigkeiten vermieden.
Privater Minijob
Übersteigt der monatliche Verdienst Deiner Hilfe nicht die 450-Euro-Grenze, kannst Du sie als Minijobberin anmelden.
Anmeldung
Die Anmeldung kann ganz einfach online auf der Webseite minjobzentale.de erfolgen. Rufe hierfür das sogenannte Haushaltscheck-Formular auf und lade es zum Ausfüllen herunter.
Nachdem Du und Deine Haushaltshilfe alles ausgefüllt und beide unterschrieben habt, sendest Du das Formular ganz bequem als PFD via E-Mail oder per Post zurück an die Minijobzentrale.
Gleichzeitig erteilst Du eine Einzugsermächtigung; die Minijobzentrale kümmert sich nun für Dich um alle Abführungen der Beträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und an die Sozialversicherungsträger.
Wer zahlt welche Sozialabgaben?
Du zahlst für Deine Haushaltshilfe in die Renten-, Kranken- und gesetzliche Unfallversicherung von knapp 14 % ein sowie eine günstige Pauschalsteuer.
Auf Deine Angestellte entfallen zunächst grundsätzlich keine Kosten, allerdings ist sie seit 2013 rentenversicherungspflichtig.
Dabei würde sie als Minijobber einen zusätzlichen Eigenbetrag übernehmen – möchte sie dies nicht, kann sie sich innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss davon befreien lassen.
Weise sie aber darauf hin, dass sie dann auch nicht in den Genuss des Komplettschutzes der gesetzlichen Rentenversicherung kommt.
In jedem Falle aber ist sie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen während ihrer Tätigkeit sowie auf dem Arbeitsweg abgesichert; in den meisten Fällen werden auch die Kosten für eine Heilbehandlung übernommen.
Wichtig: Achte darüber hinaus unbedingt darauf, sie mit in Deine Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen, wenn sie nicht bereits selber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
So bist Du gegen Sachschäden aller Art während ihrer Arbeitszeit abgesichert – z.B., wenn sie das teure Geschirr Deiner Großmutter zerbricht oder dem Nachbarn beim Streuen im Winter aus Versehen seinen Wagen zerkratzt.
Achtung: Hat Deine Haushaltshilfe mehrere Minijobs und kommt monatlich damit über 450 Euro, ist die Minijobzentrale nicht mehr zuständig. In diesem Fall muss sie auf ihre Lohnsteuerkarte arbeiten und Ihr teilt Euch die Abgaben zu jeweils 50%.
Tipp: Lass Deine Angestellte unterschreiben, dass sie nur einen Minijob hat. Andernfalls gilt auch dies als Sozialversicherungsbetrug und zieht Bußgelder nach sich.
Es gibt auch Fälle, in denen Haushaltshilfen nur einen Minijob ausüben dürfen – z. B., wenn deine Hilfe neben ihrer Tätigkeit bei Dir noch eine reguläre Arbeit ausübt, die sozialversicherungspflichtig ist.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wird Deine Haushaltshilfe krank, musst Du den Lohn an sie fortzahlen. Allerdings erstattet Dir die Minijob-Zentrale dann 80 Prozent der Aufwendungen, wenn Du in eine Entgeltfortzahlungsversicherung gezahlt hast (die sogenannte Umlage 1); im Fall einer Schwangerschaft oder Mutterschutz (Umlage 2) erhältst Du die gesamte Summe zurück.
Urlaubsanspruch
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dabei liegt derzeit der gesetzliche Urlaubsanspruch bei mindestens vier Wochen im Jahr.
Hierbei geht das Bundesurlaubsgesetz von sechs Werktagen aus, sodass Du den Urlaub auf Eure vereinbarten Werktage umrechnen musst.
Hierbei werden nur die Tage, nicht die Stundenanzahl Deiner Haushaltshilfe zugrunde gelegt. Der Urlaubsrechner von der Minijobzentrale erspart es Dir, die Berechnung selber anzustellen:
Kündigungsschutz und Kündigungsfristen bei Minijobs
Deine private Haushaltshilfe genießt als Minijobber zwar auch einen Kündigungsschutz; allerdings gelten hier nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.
Stattdessen finden die allgemeinen Regelungen zu den gesetzlichen Beschränkungen insbesondere nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch Beachtung.
Danach darf die Kündigung Deiner Haushaltshilfe gegen folgende Vorschriften nicht verstoßen:
- Treu und Glauben
- Gute Sitten
- Gesetzliche Verbote
- Antidiskriminierung
- Grundrechte
Wichtig: Nach §623 BGB musst Du die Kündigung im unterschriebenen Original aushändigen, eine elektronische Übermittlung reicht nicht aus.
Geht Deine Haushaltshilfe von einer ungerechtfertigten oder rechtsunwirksamen Kündigung aus, kann sie binnen drei Wochen nach Zustellung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Es gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats; sie muss sowohl von Dir, als auch Deiner Haushaltshilfe beachtet werden.
Vielleicht kennst Du es von Deinem Mietvertrag: Je länger Du in Deiner Wohnung wohnst, desto länger werden die Kündigungsfristen.
Dies gilt auch hier: Nach einem Beschäftigungsverhältnis von mehr als zwei Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen – nach 20 Jahren liegen sie bereits bei sieben Monaten.
- Ausnahme 1: Probezeit: Habt Ihr eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der maximal 6 Monate zwei Wochen.
- Ausnahme 2: Ohne Fristeinhaltung kann beiderseitig das Arbeitsverhältnis gekündigt werden, wenn es für eine der Parteien unzumutbar erscheint, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist/vereinbarten Beendigung die Arbeit fortzusetzen.
Mehr zum Thema Kündigung:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt
/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/05_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html
Midi statt Mini – haushaltsnahe Dienstleistungen mit Sozialversicherungskarte
Du bist ganz begeistert von Deiner Haushaltshilfe und bietest ihr an, häufiger zu Dir zu kommen?
Liegt der Lohn, den Du ihr zahlst, damit zwischen 450,01 und 1.300 Euro, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung, und auch die Minijobzentrale ist ab sofort nicht mehr für Eure Belange verantwortlich.
Bei diesen sogenannten Midijobs befinden sich die Beschäftigten vielmehr in einer Gleitzone, in der jetzt auch für Deine Haushaltshilfe Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden – allerdings zu einem zunächst um 20 % geringeren Satz, der sich mit zunehmendem Gehalt immer weiter den gesetzlichen Beiträgen anpasst.
So soll für den Übergang vom versicherungsfreien Minijob zur versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Reiz geschaffen werden.
Denn obwohl ein Midijobber nicht die gesamten Sozialversicherungsbeiträge zahlt, ist er in vollem Umfang Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversichert.
Achtung: Die Anmeldung der Haushaltshilfe muss direkt bei der gewünschten Krankenkasse erfolgen.
Merke: Deine Haushaltshilfe übt übrigens auch dann keine geringfügige Beschäftigung im Minijob mehr aus, wenn Sie im Jahr bei Dir insgesamt länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage tätig ist.
Du als Arbeitgeber leistest den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Mit dem Gleitzonen- bzw. Midijob-Rechner kannst Du einfach nachrechnen lassen, ob die Beschäftigung Deiner Haushaltshilfe in der Gleitzone liegt und wie sich die Beitragsreduzierungen bei den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung auswirken:
Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung:
Gleitzonenrechner 2020 – Berechnung beim Midijob
Steuerliche Vorteile bei einer haushaltsnahen Dienstleistung
Beschäftigst Du Deine private Haushaltshilfe auf selbstständiger Basis, kannst Du in Deiner Steuererklärung Arbeits- und Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bzw. einem Fünftel jährlich geltend machen.
Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass Du die entsprechenden Rechnungen einreichst und die fälligen Beträge an Deine Hilfe überweist.
https://www.smart-rechner.de/haushaltsnahe_dienstl/rechner.php
Und nun: Viel Glück bei der Suche – und genieße die fremde Haushaltsführung!